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Projektförderung „Klimaretter*innen gesucht!“

Die 29++ Klima. Energie. Initiative. fördert Klimaschutzprojekte von Kindern und Jugendlichen mit bis zu 2.000 € pro Projekt.

Klimaretter*innen gesucht! Eigene Ideen umsetzen!

Der Landkreis München unterstützt Kinder und Jugendlichen mit insgesamt 20.000 € pro Jahr, damit sie ihre Projekte für eine bessere Zukunft umsetzen können.

Bei der Umsetzung eigener Ideen, können Kinder und Jugendliche für den Klimaschutz begeistert werden, Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten sammeln, Selbstwirksamkeit erfahren und motiviert werden, in Gemeinschaft mit anderen für eine lebenswerte Zukunft aktiv zu werden.

Projektbeispiele

  • Schulaktionen zu den Themen Müll, Ernährung, Energie, Konsum, Mobilität, Grenzen des Wachstums …
  • Kleidertauschparty im Verein organisieren
  • „Eine- Woche-Ohne“-Challenge im Freundeskreis
  • Solarbetriebenen Fahrradkühlanhänger für das Jugendzentrum bauen
  • „Autofrei zur Schule“-Aktion in der Grundschule
  • Sonnenkochkiste, Klimafreundlich kochen, Tauschregal für die Gemeinde, …

Unsicher, ob eure Aktion gefördert werden kann? Ist Beratung zur Planung oder Durchführung gefragt?

Meldet euch bei Christina Müller c.mueller(at)kjr-ml.de

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Es handelt sich um ein Projekt von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen (bis zu einem Alter von 27 Jahren).
  • Das Projekt wird im Landkreis München umgesetzt oder hat einen direkten Bezug zum Landkreis München.
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit, beispielsweise im Bereich Energie, Mobilität, Ernährung, Müll, Lifestyle oder Konsum sind der thematische Inhalt des Projekts. Ein Naturschutzprojekt kann nur gefördert werden, wenn es ein Beitrag zum Klimaschutz ist.
  • Ab einer Gruppe von drei Personen kann eine Förderung beantragt werden.
  • Das Projekt darf keinerlei kommerziellen Charakter besitzen und dient der Bewusstseinsbildung von Kindern und Jugendlichen.
  • Eine volljährige Person erklärt sich rechtlich für das Projekt verantwortlich und unterstützt bei Bedarf.
  • Die Förderung kann pro Projekt bis max. 2.000 € für Sachmittel betragen. Personalkosten können nicht bezuschusst werden.
  • Die Durchführung und Abrechnung muss bis Ende November des jeweiligen Jahres erfolgen.

Neu: Corona-Spezial

Normalerweise können Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsen als Gruppe von drei Personen eine Förderung beantragen. Zu Zeiten von Corona ist diese Voraussetzung gelockert, es reichen auch zwei Personen!

Downloads

Hier können der Flyer und das Merkblatt mit Informationen zur Projektförderung, das Antragsformular sowie das Formular für die Abrechnung und den Bericht heruntergeladen werden.